Ein BANDSCHEIBENVORFALL (Bandscheibenprolaps) muss nicht nur von den unter 1 bis 3 genannten Krankheiten abgegrenzt werden, v.a. auch von anderen degenerativen Erkrankungen der Wirbelsäule (&ldquoVerschleißerscheinungen&ldquo). Meist ist die Lendenwirbelsäule betroffen, weniger häufig die Halswirbelsäule, recht selten der Brustbereich. Ausgesprochen wichtig für den Laien ist, dass in der Gruppe der Bandscheibenvorfälle stark unterschieden werden muss. Da gibt es einerseits den Prolaps, der zwar mit Röntgenuntersuchungen nachgewiesen werden kann, aber keine Beschwerden macht. Da erübrigt sich u.U. die Behandlung. Andererseits kann ein Prolaps Lähmungen verursachen oder gar Blasen- oder Darmentleerungsstörungen.
Letzteres stellt eine dringliche Operationsindikation dar. URSACHE des Vorfalles ist eine mit zunehmendem Alter häufiger werdende Gefügelockerung der Bandscheibe, deren Kern (Nucleus pulposus) schließlich in Richtung Wirbelkanal vorrutschen kann und dort die aus dem Rückenmark austretenden Nervenwurzeln reizt bzw. später durch Druck schädigt. Die SYMPTOME des Bandscheibenvorfalles der Lendenwirbelsäule bestehen z.B. in Rückenschmerzen, die ins Bein ausstrahlen (&ldquoIschias&ldquo), typischerweise beim Husten stärker werden, später auch in Taubheitsgefühlen am Bein und Lähmungserscheinungen der Muskulatur.
Spätestens bei Auftreten der beiden letztgenannten Beschwerden sollte eine NEUROLOGISCHE UNTERSUCHUNG veranlasst werden, so genannte Ausfallserscheinungen und Reflexabschwächungen lassen sich dadurch nachweisen. Ergänzt wird dies durch die oben schon erwähnte ELEKTROMYOGRAPHIE und die RADIOLOGISCHEN UNTERSUCHUNGEN (Computer- oder Kernspintomographie). So wird die Diagnose abgesichert und andere orthopädische Erkrankungen ohne Prolaps - aber evtl. mit vergleichbaren Symptomen - können ausgeschlossen werden, z.B. Spondylose, Facettensyndrom oder ein enger Spinalkanal. Obwohl mitunter keine Nervenreizung vorliegt, ist die Schmerzausstrahlung dabei z.T. ähnlich wie bei einem Vorfall.
Die neurologischen Untersuchungsergebnisse beeinflussen ganz wesentlich die THERAPIEENTSCHEIDUNG. Verursacht der
Prolaps eine Blasenstörung, so ist eine NEUROCHIRURGISCHE OPERATION unumgänglich, bei ausgeprägteren Lähmungserscheinungen (an den Beinen typischerweise Fußhebung oder -senkung) wird meist
operiert werden müssen (mikrochirurgisch, evtl. endoskopisch), um bleibende Schäden zu vermeiden, ansonsten sollte zunächst eine konservative orthopädische Behandlung erfolgen. MINIMAL INVASIVE
THERAPIEMETHODEN sind "in", Laien sollten sich über Folgendes im Klaren sein: Auch diese Behandlungen müssen in Studien ihre Wirksamkeit erst beweisen, sie sind nicht automatisch besser als
offene Operationen, gerade im Langzeit-Ergebnis, außerdem: Gerade bei chronischen Schmerzen wäre es völlig falsch, die medikamentöse Therapie von Nervenschmerzen und psychologische Faktoren zu
vernachlässigen. (LITERATUR: Breitenfelder/Haaker, Der lumbale Bandscheibenvorfall, Steinkopff-Verlag, Darmstadt 2003, INTERNET: www.neuro-bodensee.de)
Abgegrenzt werden muss vom Bandscheibenvorfall die LUMBALE SPINALKANALSTENOSE (= enger lumbaler Spinalkanal). Dabei handelt es sich um eine Einengung des Wirbelkanals der Lendenwirbelsäule durch degenerative Veränderungen ("Verschleiß"). Typisch sind belastungsabhängige Rückenschmerzen mit eher diffusen Beinschmerzen, einer Besserung der Beschwerden durch Vornüberbeugen und einer Verkürzung der Gehstrecke (man geht in Etappen, bleibt immer wieder stehen). Davon abgegrenzt werden müssen Durchblutungsstörungen der Beine, Polyneuropathien und andere neurologische Erkrankungen. Der Abgrenzung dienen die NEUROLOGISCHE UNTERSUCHUNG und ELEKTROPHYSIOLOGISCHE ZUSATZUNTERSUCHUNGEN. Es handelt sich in der Regel um eine Erkrankung älterer Menschen (Altersgipfel zwischen 70 und 75 Jahren). Bei neurologischerseits bestätigtem Verdacht wird eine KERNSPINTOMOGRAPHIE der Lendenwirbelsäule veranlasst. Passt der radiologische Befund zur geschilderten Symptomatik, so kann bei nur mäßigen Beschwerden eine Schmerztherapie mit einer physikalischen Therapie (z.B. Krankengymnastik) kombiniert werden. Bei ausgeprägten Beschwerden ist die NEUROCHIRURGISCHE OPERATION (so genannte Dekompression = Erweiterung der Engstellen, evtl auch zusätzlich Fusion der Wirbel = Verblockung) überlegen, in 70 bis 90% kann mit einer Schmerzlinderung und einer verbesserten Beweglichkeit gerechnet werden.